Waffenbesitzsteuer in Bremen??
Von Sibylle Erbut
Nun trifft es nach den Versuchen der Einführung dieser Steuer - und dem Scheitern dieses Versuches - in Stuttgart, Mannheim, Göttingen, Münster, Iserlohn und Recklinghausen auch die Bremer. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Versuch nun von der Bremer SPD gestartet wird. Diese Steuer ist nicht nur rechtlich umstritten: Der Staatsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein kommt eindeutig in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Gemeinde diese Steuer gar nicht einführen darf. Dafür führt er mehrere Gründe an, einige seien hier genannt:
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Mit Waffenbesitz ist kein kommunaler Aufwand verbunden, der eine „kommunale Aufwandssteuer“ berechtigen würde, sie verbietet sich schon daher.
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Es gibt im Zusammenhang mit Waffenbesitz keinen Unterhaltungsaufwand, der sachlich näher begründbar wäre, daher handelt es sich verfassungsrechtlich gesehen um Willkür.
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Es ist keine Doppelbesteuerung zulässig: Jäger zahlen bereits Jagdsteuer, eine kommunale Aufwandssteuer, die den Aufwand „finanzieller Mittel für die Ausübung der Jagd“ belastet. Zu diesem Aufwand gehört aber zweifelsfrei auch das Vorhalten von Schusswaffen. Und zusätzlich ist zu erwähnen, dass es im Rahmen waidgerechter Jagdausübung (§ 1, Abs. 3 BJagdG) nicht um „eine (1) zur Jagdausübung benötigte Schusswaffe“ geht, sondern den Jägern wird ein berechtigtes Interesse „für den Erwerb und Besitz von Langwaffen jeder Art und Zahl und zudem von mindestens zwei (2) Kurzwaffen“ zuerkannt.
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Auch der Versuch, diese Steuer als „Lenkungssteuer“ zu deklarieren, um Waffenbesitz in Privathand zu reduzieren, muss scheitern, weil dies dem Waffengesetz entgegen läuft. Dies betrifft übrigens nicht nur die Jäger sondern auch die Sportschützen: Es ist gerade nicht das Ziel des § 14 WaffG, die Anzahl der Waffen aktiver Sportschützen quantitativ zu reduzieren, weil dies bedeuten würde, dass Sportschützen an zahlreichen Schießdisziplinen des Schießsportes gem. Sportordnung (die unter der Mitwirkung des Bundesverwaltungsamtes beschlossen worden sind!) nicht mehr teilnehmen könnten.
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Gemeindekassen dürfen nicht willkürlich auf Kosten von Waffenbesitzern gefüllt werden. Das gilt auch für die Pläne, Waffenbesitzer an den Kosten der verdachtslosen Waffenkontrollen zu beteiligen, dies ist eine „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion“, die formell und materiell unzulässig ist. Die Kontrolle der Aufbewahrung liegt im öffentlichen Interesse – und ist daher gebührenfrei. Dies ist auch in der neuen Waffenverwaltungsvorschrift nochmals bestätigt worden.
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Bei der Waffenbesitzsteuer würde es sich um eine „Bagatellsteuer“ handeln, Es gibt ein eklatantes Missverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand. Legt man den Aufwand für den Unterhalt einer Sache zu Grunde, den Kommunen besteuern könnten – z.B. im Fall einer Zweitwohnung, eines Campingwagens etc. – dann dürfte Bremen ca. 1 Euro pro Waffe und Jahr erheben, also 300 mal weniger als geplant! Damit wäre die gewünschte Haushaltssanierung durch eine Waffenbesitzsteuer geplatzt.
Mit diesen Ausführungen wird messerscharf deutlich, dass Jäger, Sportschützen und Waffensammler vor einer Besteuerung ihrer Werkzeuge, Sportgeräte oder Sammelstücke sicher sein sollten.
Die CDU hat sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven zu einem Informationsabend eingeladen, der mit über 100 Teilnehmern bei jeder Veranstaltung eine beeindruckende Resonanz der betroffenen Legal-Waffenbesitzer hervorrief. Die CDU wird ein Kompetenzteam ins Leben rufen, um entsprechende fachlich fundierte Argumente zusammenzutragen, die in der Bürgerschaftsversammlung, in der das Gesetz eingebracht werden soll, auf den Tisch kommen sollen. Wir werden weiter berichten.
Abschliessend möchte ich Alle bitten, die Petition gegen die Einführung einer
Waffensteuer in Bremen zu unterzeichnen! Den Aufruf findet ihr unter
https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsliste oder
http://www.lj-bremen.de/aktuelles/20120214_petition_waffensteuer/index.html.
