Revierhegemeister
Ausbildungsplan
Zum Begriff:
Hegemeister war im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in manchen Gegenden Deutschlands die Bezeichnung für Beamte, die mit dem Forst- und Jagdschutz betraut waren. Zeitweise wurde Hegemeister auch als Ehrentitel verliehen.
In Österreich wird der Leiter eines Hegerings Hegemeister genannt.
1. Sinn:
Die Tätigkeiten des Jagdaufsehers haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Teil der Jagdausübung entwickelt. Hierauf wollen und müssen alle Jagdaufseher professionell reagieren.
Zur Verbesserung der Qualifikation der Jagdaufseher bietet der „Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV)“ die Ausbildung zum Revierhegemeister (BDJV) an. Die Ausbildung bietet die Chance zu einer weitgehend bundeseinheitlichen Qualifizierung auf hohem Niveau.
2. Aufbau der Qualifizierung:
Der modular aufgebaute Lehrgang umfasst zehn Module, die als Blockseminare (Wochenende) und/oder Tagesseminare von den Mitgliedsverbänden des BDJV angeboten und einzeln gebucht werden. Die Lerninhalte der Module sind auf Bundes- und Landesebene, mit Ausnahme des Moduls „Jagdrecht“, einheitlich.
Die unter 5. angegebenen Ausbildungsstunden sind eine Mindestforderung; den Jagdaufseherverbänden ist freigestellt, das Lehrgangsvolumen zu erhöhen.
3. Zugangsvoraussetzungen:
- Jagdpachtfähigkeit und Besitz eines gültigen Jagdscheines
- Ausbildung zum Jagdaufseher entsprechend den Landesbedingungen abgeschlossen
- Mitglied eines dem BDJV angeschlossenen Verbandes
- Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd
- Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene
- Besitz eines „Kettensägenscheines“
4. Ausbildungs-Module:

5. Inhalt der Ausbildungs-Module:
a. Hege
- Wildhege (Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes, art- und sachgemäße Bejagung)
- Biotophege ( Schutz und Verbesserung der Lebensräume von Wildtieren; Wildäsungsflächen planen, anlegen und bewirtschaften; Wildfütterung; Vermeiden von Wildschäden)
- Schutz des Wildes (Artenschutz, Schutz vor Wildunfällen, Wildkrankheiten)
b. Schießen / Waffen, Munition, Optik
- Jagdliches Schießen: z.B. „Kundiger Schwarzwildjäger“ oder inhaltsähnliches Seminar.
- Waffenrecht
- Waffen, Munition und Optik
c. Jagdarten
- Organisation und Durchführung einer Gesellschaftsjagd
- Organisation und Durchführung einer Ansitzdrückjagd
- Organisation und Durchführung einer Maisdrückjagd
d. Jagdliche Einrichtungen
- Planung und Herstellung einer Reviereinrichtung
- z.B. Drückjagdstandes/einer Ansitzkanzel oder einer Fasanenschütte
e. Wildbewirtschaftung
- Wildarten (Schwarzwild, Rotwild, Damwild, Rehwild, Raubwild, Hasenartige, Fasan)
f. Land- und Waldbau
- Funktionen des Waldes, Waldbewirtschaftung, Schutz des Waldes
- Wildacker
- Baum- und Straucharten
g. Naturschutz / Umweltschutz
- Bundesnaturschutzrecht
- Wildtiere (Tierarten, die nicht zum Wild gehören z.B. Insekten, Reptilien, Amphibien)
- Exkursion in einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark
h. Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Grundlagen der Kommunikation
- Grundkenntnisse in der Führung von Besuchergruppen
i. Jagdgebrauchshunde
- Das Modul entfällt für diejenigen, die bisher mindestens einen Jagdhund bei einer Brauchbarkeitsprüfung oder entsprechenden Prüfung der Zuchtvereine (Jagdgebrauchshunde)
- geführt haben. Prüfung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
- Alle anderen müssen an einem Schweißhundführerlehrgang teilnehmen (eigener Hund nicht erforderlich)
j. Jagdrecht
- Rechte und Pflichten des Jagdausübungsberechtigten, des Jagdpersonals und der Jagdgäste
- Landesspezifische, jagdschutzrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Bewerber tätig ist oder tätig werden will.
6. Verfahren:
Die von den BDJV-Mitgliedsverbänden angeboten Weiterbildungen werden zukünftig, soweit sie für die Ausbildung zum Revierhegemeister relevant sind, wie folgt gekennzeichnet:
z.B. „Ausbildungsmodul Hege für Revierhegemeister (BDJV) “.
Entsprechende Lehrgänge oder Seminare bei anderen Ausbildungseinrichtungen werden anerkannt.
Interessierte melden sich bei der Geschäftsstelle des BDJV. Sie erhalten dann einen „Ausbildungspass für Revierhegemeister (BDJV)“. Nach Teilnahme an einem der oben genannten Module/Seminare lassen Sie sich diese im Ausbildungspass quittieren (im Bedarfsfall Ausbildungsnachweis vorweisen).
Die Ausbildung muss innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein.
7. Prüfung:
Eine Prüfung wird nicht durchgeführt.
Lehrgangsteilnehmer, die an allen erforderlichen Modulen teilgenommen haben, übersenden den Ausbildungspass zusammen mit einem Erfahrungsbericht über die durchlaufenen Ausbildungsmodule an die Geschäftsstelle des BDJV. Die Ernennung zum Revierhegemeister (BDJV) erfolgt in Form einer Ernennungsurkunde durch den Vorsitzenden des BDJV oder einer von ihm beauftragten Person. Die Ernennung kann durch eine Metall-Plakette auf der linken Brusttasche der Jacke/ des Hemdes sichtbar gemacht werden.

Metallplakette „Revierhegemeister (BDJV)“
8. Anmeldung:
Interessierte Jagdaufseher wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des BDJV. Ihnen wird dann ein entsprechender Ausbildungspass zugeschickt, auf dem die einzelnen Module bereits vorgedruckt sind, die Sie dann nach Abschluss des jeweiligen Seminares vom Seminarleiter quittieren lassen.
9. Kosten:
Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Seminarangeboten der jeweiligen Anbieter. Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr von 5,--€ an den BDJV zu entrichten.
10. Inkrafttreten:
Dieses Konzept wurde am 20.01.2011 bei der Vorstandssitzung des BDJV in Garbsen beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
