Waffenrecht: Es drohen weitere Verschärfungen!
Gedanken zur Bundestagswahl:
Obwohl das Waffengesetz im Juni erneut verschärft wurde, darf man nun nicht glauben, dass es damit getan ist. Herr Schäuble hat deutlich gesagt: „Das war noch nicht alles!“ – was aus seinem Mund aufgrund seiner Vorgeschichte verständlich ist, denn Schäuble sitzt aufgrund einer Schussverletzung im Rollstuhl. Im Klartext heißt das: nach der Wahl geht es weiter! Daher ist es nun kurz vor der Wahl besonders wichtig, sich die Positionen der einzelnen Parteien vor Augen zu führen, um zu entscheiden, wo das Kreuz gemacht werden sollte.
Um es ganz kurz zusammenzufassen:
Grüne und Linke wollen komplett „abrüsten“ (keine Waffen in Privatwohnungen), CDU und SPD suchen mehr oder weniger verzweifelt nach „Kompromissen“ (biometrische Sicherung von Waffen und Behältnissen), einzig die liberale FDP wird ihrem Namen gerecht: sie findet das seit vielen Jahren bestehende Waffenrecht o.k., und will deutlich machen, dass auch mit einer Verschärfung Amokläufe und andere Verbrechen nicht verhindert werden – deutlichere Worte kann man nicht finden! Was richtig ist, kann nicht geleugnet werden. In Bezug auf das Waffenrecht wäre den Jägern sehr damit gedient, wenn eine Partei mit in der Regierungsverantwortung wäre, die Zweifel am Sinn der geforderten Verschärfungen des Waffenrechts hegt und dies durch ihre Stimme auch deutlich beeinflussen kann. Uns Jägern bleibt nach meiner Meinung nichts anderes übrig, als dass auch bisher konservative Wähler dafür sorgen, dass die Bundesregierung liberalisiert wird.
Nebenstehende Aufstellung gibt einen Überblick über die Forderungen der Parteien.
Für die 4 Mio. Legalwaffenbesitzer, zu denen auch wir Jäger gehören, muss entscheidend sein, wieweit Demokratie, Freiheit und Grundrechte verteidigt werden. Ein unbescholtener Bürger darf niemals für unzurechnungsfähige Menschen, bei denen die Gesellschaft versagt hat, verantwortlich gemacht werden. Wenn Parteien-Aktionismus Raum greift, der sich z.B. den Forderungen des „Aktionsbündnisses von Winnenden“ anschliesst und schwerwiegende Eingriffe in die Eigentums- und Freiheitsrechte von Millionen unbescholtener Bundesbürger verlangt, sieht es schlecht aus. Hier werden Rechte der Jäger und Sportschützen mit Füßen getreten, gegen jedes Demokratieverständnis, um die Antiwaffenlobby zu bedienen – von der man vermutet, dass es die Mehrzahl der Wähler ist!
Missachtet wird z.B. der § 13 des Grundgesetzes, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der § 36 des WaffG sagt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition, dass der zuständigen Behörde die sichere Aufbewahrung nachzuweisen ist. Wenn begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung bestehen, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, Zutritt zum Ort der Aufbewahrung zu gewähren. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (s.o.) wird insoweit eingeschränkt.
Wer den Kontrolleuren den Zutritt zu den Räumen verweigert, muss zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen, gleichzeitig schafft er aber selbst die Voraussetzung für den möglichen Widerruf seiner Waffenbesitzkarte – im Wiederholungsfall ist es einfach, die Unzuverlässigkeit zu attestieren.
Nun ist dieser Punkt nur ein Beispiel von vielen: u.a. bestehen Forderungen, zukünftig Großkaliberwaffen ganz in Privathand zu verbieten, großkalibrige Kurzwaffen auf höchstens fünf Schuss zu begrenzen, schnellen Magazinwechsel verbieten beim IPSC-Schiessen – und natürlich gibt es kaum Grenzen, Forderungen an die Aufbewahrungsbehältnisse ständig zu verschärfen (z.B. biometrische Sicherungssysteme - Kosten spielen ja keine Rolle!). Wenn auch viele Forderungen die Sportschützen betreffen, so sind auch wir Jäger gut beraten, unsere Interessenvertreter gut auszuwählen und vor allem zu instruieren, unsere Rechte zu vertreten - und nicht durchzunicken, wie teilweise beim DJV geschehen.
Abschliessend ist festzuhalten, nur wer sich umfassend informiert, kann mitreden – und nur, wer zur Wahl geht, kann die Zusammensetzung der Regierung mitbestimmen.
Dieter Erbut, Ref. für Schiesswesen im VJN
neue Waffengesetze der Parteien zum Wahljahr 2010
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