Veröffentlichungen
Wilderei
Wilderei, genauer gesagt, die Jagdwilderei, ist eine Straftat, die im § 292 StGB erfasst ist. Obwohl nach den vorliegenden Zahlen der Kriminalstatistik die Jagdwilderei deutlich zurückgegangen ist, werden auch heute noch Wildereidelikte bei der Polizei bearbeitet. Es verenden leider immer noch Kreaturen in den Fanggeräten der Wilderer bzw. werden von diesen erlegt.
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Wildtierkunde
Unser heimisches Raubwild, zu neudeutsch behaarte Beutegreifer, ist uns vermeintlich geläufig und in Fabeln, Märchen und Kindergeschichten allgegenwärtig. Aber dennoch ist unser tatsächliches Wissen über die Raubsäuger eher dürftig. Raubwild, so auch die Marderartigen, sind in der Regel, bis auf wenige Ausnahmen, dämmerungs- und nachtaktiv und entgehen meist den Blicken naturinteressierter Personen. In den letzten Ausgaben des Oldenburger Waidmanns wurden Iltis, Mauswiesel und das Große Wiesel (Hermelin) vorgestellt; fortgeführt wird die Serie mit einem Por-trait über den Europäischen- und den Amerikanischen Nerz (Mink).
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Wildbrethygiene
Die Trichinenuntersuchung vor Verzehr fleischfressender und einiger anderer Tierarten ist in Deutschland Pflicht (siehe Auszug FIHG); eine in diesem Zusammenhang nicht vorgenommene Untersuchung stellt einen Straftatbestand dar. Die deutschen Hausschweinbestände gelten als trichinenfrei. Bei jährlich ungefähr 500 000 Stück erlegtem Schwarzwild hingegen werden in ungefähr zehn Fällen bundesweit Trichinen nachgewiesen. Würde man trichinöses Fleisch hoch erhitzen (braten, kochen), würden die Trichinen absterben, eine Infektion wäre ausgeschlossen. Dennoch kommt es auch in Deutschland immer wieder zu Erkrankungen, die Ursachen könnten aus dem Ausland eingeführtes Fleisch oder Rohwurst sein. Neben dem klassischen Schweineparasiten Trichinella spiralis wurde kürzlich eine bislang für Deutschland unbekannte Trichinenart (T. pseudospiralis) bei einem Stück Schwarzwild auf Usedom nachgewiesen.
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