Klöckner und Seehofer betonen gesellschaftlichen Auftrag der Jägerschaft zur systemrelevanten Daseinsvorsorge
Als Reaktion auf den Eilbrief des DJV zur Frage, ob die Jagdausübung in Zeiten der Coronapandemie möglich ist, hat jetzt sowohl das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als auch das Bundesinnenministerium (BMI) hierzu schriftlich Stellung genommen. In Ihren Schreiben betonen beide Häuser den hohen gesellschaftlichen Beitrag der Jägerschaft zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig machen beide Ministerien nochmals die Verantwortung und die Pflicht der Jagenden zum Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden und wildbedingten Ernteausfällen deutlich.
Ausdrücklich wird in dem Schreiben der bisherige Beitrag der Jägerinnen und Jäger dieses Landes bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hervorgehoben.
Das Bundesinnenministerium weist in seinem Brief darauf hin, dass die Fahrt ins Revier auf direktem Weg zu erfolgen hat. Die Jagd darf dabei ausschließlich als Einzeljagd durchgeführt werden, um auf diese Weise das Infektionsrisiko zu minimieren. Ferner werden die Innenministerien der Länder vom BMI gebeten, die jeweils zuständigen Stellen vor Ort über diese Ausnahmeregelung zu informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Reviere durch die Jägerinnen und Jäger unbürokratisch erreicht werden können.
Für die Jägerschaft in Deutschland bietet diese Regelung eine Möglichkeit und eine große Chance, die Aufgaben und Notwendigkeiten von Jagd und Hege einer breiten Bevölkerungsschicht noch deutlicher zu machen und die bereits vorhandene Akzeptanz weiter zu erhöhen.
Anerkannt in den nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
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