Ein bescheidener Anfang, mehr nicht!
Es grenzt schon an ein Wunder, dass ein Schiessnachweis überhaupt Eingang in bestehende Gesetze gefunden hat, aber unser Anspruch muss deutlich ein anderer sein. Immer noch macht ein Großteil der Jäger keinen Hehl aus ihrer Abneigung. Sie fühlen sich in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfreiheit durch den Staat bevormundet, gegängelt und stehen diesem Ansinnen mit trotziger Entrüstung gegenüber. Schließlich ist man als Jäger schon seit langem in Wald und Flur unterwegs und versteht sein Handwerk!
Die Realität sieht allerdings anders aus. Ich kenne genügend viele Jäger, die nach ihrer Jägerprüfung nie wieder einen Schießstand betreten haben. Die ihr Werkzeug nur gelegentlich in die Hand nehmen, um einmal im Jahr an einer Drückjagd teilzunehmen, ohne jeden Überblick über ihren Leistungsstand oder über ihr Leistungsvermögen. Dieser entspricht oftmals nicht einmal mehr den Anforderungen an die einst absolvierte Jägerprüfung. Jungjägern wird deutlich mehr abverlangt.
Was will man zum Beispiel mit der „Niedersächsischen Keilernadel“ anfangen, wenn 20 Schüsse mit einer Büchse im gängigen Jagdkaliber als Schießnachweis für eine Drückjagd ausreichen, aber nicht ein einziger Treffer davon im Leben, geschweige denn auf der Scheibe „Laufender Keiler“ platziert werden muss? Welcher Jagdleiter braucht bzw. will ernsthaft Aspiranten mit solcher Qualifikation auf seiner Drückjagd sehen? Wenn das der Anspruch ist, dessen wir uns rühmen, dann darf es nicht verwundern, dass die Jagd schon bald auf der Strecke bleiben wird. Unser Unvermögen liefern wir den Jagdgegnern frei Haus.
Auch dass nun endlich ein Schießnachweis für den Schrotschuss verlangt wird, ist längst überfällig. Es war schon einmal kurz davor, dass der Schrotschuss auf Haar- und Federwild gänzlich einem Verbot anheimfallen sollte! Zuviel Wild werde krankgeschossen und verludere jämmerlich und qualvoll, so argumentierten deren Befürworter.
Ich selbst bin in einem Niederwildrevier groß geworden und durfte noch die goldenen Zeiten miterleben. Damals wurden Schießnachweise weder gefordert, noch verlangt. Bei den großen Treibjagden stand man ohnehin unter ständiger Beobachtung, und die Spreu trennte sich sehr schnell vom Weizen. Wer das Wild nicht sauber erlegen konnte, brauchte mit keiner weiteren Einladung rechnen. Nichtkönnen und Fehlverhalten regulierten sich von selbst.
Wenn heute die Niederwildjagden zur Seltenheit geworden sind, ist es umso mehr unsere Verpflichtung den Überblick über unser Leistungsvermögen zu behalten. Ich ziehe vor jedem Jäger den Hut, der eine Einladung zur Niederwildjagd ausschlägt mit der ehrlichen Einschätzung nicht (mehr) über das notwendige Leistungsvermögen und Können zu verfügen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Drückjagd auf Schalenwild.
Der Schrotschuss auf Wild ist und bleibt m. E. ohnehin keine Frage der Methode, sondern eine Frage der Moral – oder umfassender gesagt: allein eine Frage des Könnens, weil eben Niederwildjagden seltener geworden sind und regelmäßiges Wurfscheibenschießen schlicht nicht geübt wird oder geübt werden will.
Als junger Forstreferendar habe ich einmal in einer Hausarbeit den Schrotschuss auf Rehwild genau mit dieser Argumentation verteidigt. Für meinen Großvater war der Schuss mit Schrot und Posten auf Rehe in seiner Jugend bis zur Einführung des Reichsjagdgesetzes 1934 geübte Praxis, und gleichermaßen war der Schrotschuss auf Rehe während und auch nach meiner Ausbildung im Forstamt Flensburg bis auf den heutigen Tag im grenznahen Dänemark gängige Praxis. Ich habe mich dort von der Effektivität und Effizienz des Schrotschusses auf kurzer Distanz selbst überzeugen können, und habe es den dänischen Waidgenossen gleichgetan. Rehwild rolliert wie Hasen und die schießt man auch nicht auf 60 m. Weiterer Vorteil: Eine Entwertung von Wildbret ist, wenn überhaupt, kaum der Rede wert.
Mir wurden allerdings vom Jagdreferenten im Kieler Ministerium ordentlich die Leviten gelesen und festgestellt, dass unserem edlen Schalenwild -auch dem geringeren Rehwild- ausschließlich die Kugel anzutragen gehöre! Allein schon die geringschätzige Differenzierung beim Schalenwild ärgerte mich kolossal, weit mehr noch als sein dummes „Gefasel“ von Göring´scher Gesetzesinitiative, die nie „die seine“ gewesen ist. Ein dreifach kräftiges Horrido auf den „Raufbold“, blieb als einzige Entgegnung, die mir spontan dazu einfiel.
Nichts gegen Traditionen und Gebräuche. Wem aber nicht mehr dazu einfällt, als prosaisch altbackene Verse, die noch heute eine Flasche Jägermeister zieren, mit stolzgeschwellter Brust herunterzubeten und sich dabei selbst für den Waidmann aller Waidmänner zu halten, dem ist weiß Gott nicht mehr zu helfen, weil von jagdlicher Praxis weiter entfernt als ihm selbst je bewusst sein wird.
Das regelmäßige Übungsschießen ist für jeden Jäger nicht nur eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Wild. Tierschutzgerechtes Jagen kann nur durch einen handwerklich perfekten Gebrauch von Flinte und Büchse erreicht werden. Die Leistungsschießen des DJV dienen hierfür als geeignete Plattform. Deshalb sind Schießnachweise elementar wichtig und müssen nach meiner Auffassung auch an Leistungen geknüpft sein. Denn wie soll der persönliche Leistungsstand anders belegt und beurteilt werden. Wer nicht permanent versucht besser zu werden, hat aufgegeben gut zu sein, das zumindest ist und bleibt mein Verständnis der Dinge. Wir sind es dem Wild und letztlich auch uns selbst gegenüber schuldig.
Udo Schmidt
Referent für Waffenrecht und Schießwesen
Verband der Jagdaufseher Niedersachsen e. V.
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