In Niedersachsen und Bremen wird derjenige Jäger als Jagdaufseher von seiner Jagdbehörde für ein bestimmtes Revier bestätigt, der an einem Jagdaufseherlehrgang einer anerkannten Ausbildungsorganisation teilgenommen hat.
Der Verband der Jagdaufseher Niedersachsen gehört mit seinem Ausbildungszweig
dazu, weiterer Anbieter ist der Jägerlehrhof in Springe. Dies wurde festgeschrieben im neuen Jagdschutzerlass des Ministeriums für Landwirtschaft pp vom 15.04.2013 (s. Jagdaufseher - Jagdschutzerlass).
Die Ausbildung findet bei uns Anfang des Jahres in der jagdarmen Zeit im Februar/März statt, und zwar an 4 Wochenenden, insgesamt 10 Tage.
Der Ablauf des Lehrgangs entnehmen Sie der jeweiligen Terminplanung des aktuellen Ausbildungsjahres. Die Lehrgangsinhalte setzten sich aus Themen rund um das Jagdrecht, das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr, das Strafrecht und das Strafprozessrecht, Natur- und Umweltschutz zusammen. Außerdem werden Reviermanagement und viele weitere Praxisthemen aus dem Aufgabenbereich des Jagdaufsehers geschult, Organisation von Jagden, Schwarzwildtraining, Wildbretbehandlung, aber auch Themen wie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, der Umgang mit der nichtjagenden Bevölkerung etc. werden behandelt.
Abschluss des Lehrgangs ist eine Prüfung, bestehend aus schriftlichem und mündlichem Teil, die anschliessende
ist für die Jagdbehörde die Voraussetzung, den für ein bestimmtes Revier bestellten Jagdaufseher zu bestätigen. Der JA erhält damit einen Dienstausweis, eine Dienstplakette und muss für den Verwaltungsakt der Behörde eine Gebühr bezahlen. Der Ausweis ist für die Zeit der Anstellung des Jagdaufsehers im Revier gültig, er ist nach längerem Zeitraum zu verlängern und ist bei Wegfall der Anstellung zurückzugeben (ebenfalls die Plakette).
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Der Jagdaufseherlehrgang des VJN, der als Wochenendlehrgang über 4 Wochenenden im Februar und März des Jahres durchgeführt wird, ist von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt.
Teilnehmer können ihre Anträge über den Arbeitgeber stellen.
Anerkannt in den nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
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