Mit dem 20.02.2020 trat die vom Deutschen Bundestag am 13.12.2019 beschlossene Änderung des Waffengesetzes in Kraft. Dabei ist zu beachten, dass bei Jagdschein-Verlängerung, sowie alle fünf Jahre, eine Abfrage beim Verfassungsschutz zwingend erfolgen muss. Somit müssen alle Jagdscheininhaber, welche dieses Jahr ihren Jagdschein verlängern müssen, mit Verzögerungen rechnen, da aktuell niemand sagen kann wie lange die Abfrage dauern wird.
Vom Gesetzgeber wurde versäumt, eine Übergangsvorschrift in das Waffenrechtsänderungsgesetz aufzunehmen, somit haben wir nun die Situation, dass die Jagdbehörden im Rahmen der Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen eine elektronische Abfrage beim Verfassungsschutz vornehmen müssen, für die es jedoch noch keinen technischen Anfrageweg gibt.
Jagdpächter, Berufsjäger und Jagdaufseher können sich nach Aussage verschiedener Landkreise eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass sie ihre Jagdscheinverlängerung fristgerecht eingereicht haben.
Außerdem gilt für den Waffenerwerb oder Verkauf: Derzeit werden keine Waffen eingetragen.
Auch dafür gibt es bei Bedarf eine Bescheinigung - allerdings nur, wenn der Kauf vom Händler erfolgt ist, der eine Voreintragung in der WBK vorgenommen hat, den die Behörde nur noch abstempeln muss.
Von Gebrauchtwaffenkäufen sollte zurzeit Abstand genommen werden, bis eine Klärung zur Eintragung erfolgt ist.
§ 13 BJagdG - Erlöschen des Jagdpachtvertrages
Der Jagdpachtvertrag erlischt, wenn dem Pächter der Jagdschein unanfechtbar entzogen worden ist. Er erlischt auch dann, wenn die Gültigkeitsdauer des Jagdscheines abgelaufen ist und entweder die zuständige Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines unanfechtbar abgelehnt hat oder der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines nicht fristgemäß erfüllt.
- Ohlly/Sibylle -
Anerkannt in den nördlichen Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
Weiter zu den Seminaranmeldungen
Sie sind umgezogen, haben eine neue Telefonnummer oder eine neue Mail-Adresse?
Teilen Sie es der Geschäftsstelle mit
Das aktuelle Protokoll zur Mitgliederversammlung wurde im interen Bereich veröffentlicht.